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FAMILIENRECHT
Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können tatsächlich gezahlte Beiträge für eine private Altervorsorge mit bis zu 4-5 % des gesamten Bruttoeinkommens des Vorjahres beim Unterhaltspflichtigen, und ggf. auch beim Unterhaltsberechtigten, in die Unterhaltsberechnung eingestellt werden, je nachdem für wen Unterhalt zu bezahlen ist. Allerdings kann dies nicht pauschal angenommen werden, sondern ist im Einzelfall im Zusammenhang mit der Leistung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt auf die Angemessenheit zu prüfen. (BGH v. 11.05.2005, Az. XII ZR 211/02)
   
 
ERBRECHT
Nach einer Entscheidung des OLG München vom 11.05.2005 gilt ein öffentliches Testament, das in die besondere amtliche Verwahrung gebracht wurde, nach § 2256 Abs.1 BGB als widerrufen, wenn der Erblasser die Herausgabe der Urkunde verlangt. Unter einem öffentlichen Testament versteht man ein Testament das nach § 2232 BGB durch eine Niederschrift bei einem Notar errichtet wird, bei dem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder dem Notar eine Schrift mit seinem letzten Willen übergibt.
Die Rücknahme eines eigenhändigen Testaments iSv § 2247 BGB löst dagegen diese Wirkung nicht aus, wie in § 2256 Abs.3 BGB klargestellt ist. Diese Auswirkung sollte daher bereits bei der Errichtung des Testaments bedacht werden. (Az. 31 Wx 19/05)
   
 
MIETRECHT
Bei der Berechnung der Mietminderung ist die Rechtsprechung über Jahre hinweg von der Nettomiete, also der Kaltmiete, ausgegangen. Nunmehr ergibt sich durch die Entscheidung des BGH vom 20.07.2005 eine Änderung insoweit, als der BGH in diesem Urteil von der Bruttomiete ausgeht und somit die Betriebskostenvorauszahlung einbezieht. Wenn zudem ein Mangel der Mietsache im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Bezahlung einer Kaution vorliegt und nicht beseitigt werden kann (z.B. die Größe der Wohnung) so hat dies auch Auswirkung auf die bereits geleistete Kautionszahlung. (Az. VIII ZR 347/04)
   
VERKEHRSRECHT
Die Verletzung einer Obliegenheit (im konkreten Fall nach § 2b AKB) vor Eintritt eines Versicherungsfalls (also eines Unfalls) und eine folgende Obliegenheitsverletzung (im konkreten Fall nach § 7 I AKB) nach dem Versicherungsfall, erlauben der Versicherung gegenüber Ihrem Kunden die Regressbeträge aus beiden Fällen zu addieren, so dass der Versicherungsnehmer bis zu 10.000,00 EUR an die Versicherung zu bezahlen hat. Eine solche Fallkonstellation ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Autofahrer in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt (Fahrerflucht). BGH v. 14.09.2005, Az. IV ZR 216/04)
   
FAMILIENRECHT
Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 23.02.2005 kann wegen den angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind der sog. Selbstbehalt dann maßvoll erhöht oder eine entsprechende Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens vorgenommen werden, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. 1612b Abs.5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (Az.: XII ZR 56/02).
   
 

Das OLG Saarbrücken hat in Anknüpfung an das Urteil des BGH vom 30.11.1994 (Az.: IV ZR 290/93) am 07.06.2004 einen Beschluss erlassen, wonach es für einen auf § 1565 Abs.1 BGB gestützten Scheidungsantrags nicht ausreicht zu behaupten, dass die Parteien länger als ein Jahr getrennt leben und die Ehe gescheitert sei (Az: 9 WF 65/04).

Dabei ist zu beachten, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung gem. §§ 1565 Abs.1, 1566 Abs.1 BGB neben der Erklärung über die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Ehescheidung noch weitere Angaben gem. § 630 Abs.3 ZPO gemacht werden müssen. Andernfalls ist im Scheidungsantrag konkret darzulegen, wie sich das Scheitern der Ehe darstellt.

   
 

MIETRECHT
Mit seiner Entscheidung vom 05.11.2004 hat der BGH klargestellt, dass der Vermieter zur Durchsetzung der Räumung einen auf den in der Wohnung verbliebenen Ehegatten lautenden Titel erwirken muss, auch wenn der alleinige Vertragspartner des Vermieters ohne dessen Wissen bereits ausgezogen ist (Az: IXa ZB 51/04). Diese Entscheidung bedeutet, dass der Vermieter gehalten ist, sich über die tatsächlichen Besitzverhältnisse an der von ihm vermieteten Wohnung zu informieren, da für die Zwangsvollstreckung eine rein formale Betrachtungsweise gilt, nach der allein das Urteil und die sog. Klausel maßgeblich sind. Im Grunde ist dem Vermieter schon im vorvertraglichen Vorfeld zu empfehlen, beide Ehegatten/Lebenspartner als Vertragspartner zu verpflichten, zum einen, dass ein Räumungsverlangen nicht versehentlich nur gegen einen der Mitbesitzer gerichtet wird und zum anderen, damit ein zweiter Vertragspartner und damit Schuldner der Mietforderung vorhanden ist.

   
 
REISERECHT
Nach der Entscheidung des BGH vom 10.01.2005 reicht es für eine Rüge von Reisemängel nach § 651g Abs.1 BGB aus, dass de Reisende erklärt, den Vorfall nicht auf sich beruhen zu lassen und dabei die Mängel nach Ort, Zeit, Geschehensablauf und Schadensfolgen so konkret beschreibt, dass der Reiseveranstalter die zur Aufklärung des Sachverhalts gebotenen Maßnahmen zur Wahrnehmung seiner Interessen ergreifen kann. In diesem Zusammenhang hat der BGH auch entschieden, dass die Ausschlussfrist von 1 Monat nach § 651g Abs.1 BGB gewahrt ist, wenn der Reisende seine Mängelrüge bei dem Reisebüro, über das er die Reise gebucht hat, abgibt und die Mängelrüge vom Reisebüro innerhalb der Monatsfrist an den Reiseveranstalter weitergeleitet wird (Az.: X ZR 163/02).
   
VERKEHRSRECHT
Nach dem Urteil des BGH vom 06.07.2005 kann bei einem zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug der formularmäßige Ausschluss jeder Gewährleistung durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt sein. Es ist dabei zunächst auf den objektiven Willen der Parteien abzustellen. Im konkreten Kaufvertragsformular war ein vollständiger Gewährleistungsausschluss vorgesehen, der durch die Vereinbarung von Eigenschaftszusicherungen abgeändert werde konnte. Der BGH ist dann der Auffassung, dass in einem solchen Fall der Zusatz "gekauft wie gesehen" keine Zusicherung einer Eigenschaft des Fahrzeugs darstellt (Az.: VIII ZR 136/04).
   
FAMILIENRECHT
Aus aktuellem Anlass an dieser Stelle der Hinweis, dass sich die sog. Düsseldorfer Tabelle zum 01.07.2005 ändert und in der Folge wohl auch die Süddeutschen Leitlinien auf diesen Zeitpunkt angepasst werden. Bei dieser Anpassung werden die Beträge für den Kindesunterhalt erhöht. So beträgt der Unterhaltsbetrag in der 1. Einkommensstufe (also bis 1.300,00 € Nettoeinkommen) künftig für die 1. Altersstufe (0-5 J.) 204,00 €, für die 2. Altersstufe (6-11 J.) 247,00 € und für die 3. Altersstufe (12-17 J.) 291,00 €. Bei diesen Beträgen handelt es sich um die reinen Tabellenwerte, also ohne Berücksichtigung von Kindergeld, das bei dieser Einkommensgruppe lediglich in der 1. Altersstufe teilweise angerechnet wird. Nachdem diese Einkommensgruppe 100 % des Unterhaltsbetrages darstellt, werden die anderen Einkommensgruppen entsprechend angepasst.
 
Mit seiner Entscheidung vom 23.02.2005 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass den Unterhaltsschuldner grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz trifft, wenn dieses Verfahren grundsätzlich zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen (Az. XII ZR 114/03).
   

VERKEHRSRECHT
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.02.2005 kann ein Reparaturaufwand bis zu 30 % über dem sog. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige in seinem Gutachten zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Dies gilt auch für eine Reparatur in Eigenleistung, wenn dadurch das Fahrzeug fachgerecht instand gesetzt ist und der Geschädigte damit sein Integritätsinteresse bekundet.

Wird das Fahrzeug dagegen nicht vollständig und fachgerecht instand gesetzt, ist regelmäßig die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt (Az. VI ZR 70/04).
 
In einem Urteil vom 25.01.2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch bei einem älteren Kraftfahrzeug (im konkreten Fall 9 ½ Jahre alt und 240.000 km Laufleistung) ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht, welcher auf der Grundlage der Tabelle von Sander / Danner / Küppersbusch vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden kann. Dabei ist es im Hinblick auf das Alter des Kraftfahrzeugs angemessen, den Wert des täglichen Nutzungsausfalls um eine Gruppe herabzusetzen (Az. VI ZR 112/04).
   

FAMILIENRECHT
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2004 ist der Selbstbehalt eines Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter nach
§ 1615 l Abs. 2 BGB in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem sog. angemessenen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 1 BGB und dem notwendigen Selbstbehalt nach § 1603 Abs. 2 BGB liegt (Az.: XII ZR 26/03).

Nach der derzeit geltenden Düsseldorfer Tabelle bzw. den im OLG-Bezirk Stuttgart angewandten Süddeutschen Leitlinien vom 01.07.2003 beträgt der notwendige Selbstbehalt nach
§ 1603 Abs.1 BGB derzeit bei einem Nichterwerbstätigen 730,00 € und bei einem Erwerbstätigen 840,00 €. Diese Beträge gelten als unterste Grenze und sind im Allgemeinen bei der Leistungsfähigkeit von Eltern gegenüber minderjährigen Kindern zu berücksichtigen.

   
VERKEHRSRECHT
Das Landgericht München bestätigt in einem Urteil vom 16.01.2004 die Ansicht, wonach bei einer fiktiven Schadensabrechnung die Stundensätze (AW-Werte) einer markengebundenen Fachwerkstatt herangezogen werden können, wenn das Fahrzeug noch nicht zu alt ist und durch eine derartige Reparatur der Zeit- und Verkaufswert des Fahrzeugs erhöht werden kann. Dies könne bei "normalen" Fahrzeugen bis zu einem Alter von 4 Jahren oder einer Laufleistung von 100.000 km angenommen werden (Az.: 17 S 16339/03).

   
 
MIETRECHT
In einem Urteil vom 19.01.2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt beginnen, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn diese Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, weil beispielsweise der Mieter zuvor erfolglos aufgefordert wurde, Schönheitsreparaturen vorzunehmen (Az.: VIII ZR 114/04).
   
ERBRECHT
Zuwendungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge beinhalten die latente Gefahr, dass der Schenker im Alters- oder Pflegefall hilfsbedürftig wird. Sozialhilfeträger müssen dann zur Deckung des dringenden Notbedarfs - etwa für Miet- und Pflegekosten - in Vorleistung treten und bitten danach Angehörige des Schenkers oder des Zuwendungsempfängers zur Kasse.
 

SÜDDEUTSCHE LEITLINIEN
Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland
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DÜSSELDORFER TABELLE
Die derzeit gültige Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen
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